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   BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05   

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https://dejure.org/2006,17582
BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05 (https://dejure.org/2006,17582)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2006 - VII B 59/05 (https://dejure.org/2006,17582)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - VII B 59/05 (https://dejure.org/2006,17582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen als Verfahrensfehler; Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05
    Soweit der Kläger die unterlassene Vernehmung weiterer von ihm benannter Entlastungszeugen geltend macht, gehört dazu auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge unter den konkreten Umständen nicht möglich war (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen ist oder entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen ist oder entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 23.09.2004 - VII B 126/04

    Schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05
    Entsprechendes gilt für die mit der Beschwerdebegründung geltend gemachten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Zeugen R und V. Auch damit wendet sich die Beschwerde letztlich gegen die Beweiswürdigung und damit gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2004 VII B 126/04, nicht veröffentlicht; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05
    Entsprechendes gilt für die mit der Beschwerdebegründung geltend gemachten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Zeugen R und V. Auch damit wendet sich die Beschwerde letztlich gegen die Beweiswürdigung und damit gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2004 VII B 126/04, nicht veröffentlicht; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
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